Der Energieausweis kommt !Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss bald einen Energieausweis vorlegen. Die aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) hat hierfür genaue Regelungen und Fristen vorgesehen.
In den meisten Fällen können die Gebäude-eigentümer zwischen beiden Varianten frei wählen (vgl. Grafik). Beim Verbrauchsausweis nimmt sich der Fachmann die Heizkostenabrechnungen mind. der letzten drei aufeinander folgenden Jahre vor und berechnet auf dieser Grundlage die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung benötigt wird. Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, Eigentümer sollten immer auf die Qualität des angebotenen Energieausweises bzw. der Beratung des Ausweis-Ausstellers achten. Die Modernisierungsempfehlungen stellen wirkliche "Empfehlungen" dar, d. h. die hier vom Fachmann empfohlenen Maßnahmen verpflichten die Gebäude-Eigentümer nicht dazu, diese Maßnahmen auch durchzuführen. Brauchen auch Sie demnächst einen Energieausweis ? Sprechen Sie uns einfach an - Unser Energieberater wird Sie gerne weitergehend informieren und für Ihr Gebäude den entsprechenden Energieausweis ausstellen. |