Der Energieausweis kommt !

Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss bald einen Energieausweis vorlegen. Die aktuell gültige Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) hat hierfür genaue Regelungen und Fristen vorgesehen.

Für alle Wohngebäude bis Baujahr 1965 (Baufertigstellung bis 31.12.1965) wird der Energieausweis ab dem 01.07.2008 Pflicht,
für alle später fertiggestellten Wohngebäude ab dem 01.01.2009.

Grafik Energieausweis-Fristen


Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten, als Bedarfs- und als Verbrauchsausweis.

In den meisten Fällen können die Gebäude-eigentümer zwischen beiden Varianten frei wählen (vgl. Grafik).
Aufgrund einer Übergangsregelung kann jedoch für alle Wohngebäude bis zum 01.10.2008 ein Verbrauchsausweis erstellt werden.


Beim Bedarfsausweis nimmt der Fachmann in einer technischen Analyse die vorhandene Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes genau unter die Lupe. Auf dieser Grundlage berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird.

Beim Verbrauchsausweis nimmt sich der Fachmann die Heizkostenabrechnungen mind. der letzten drei aufeinander folgenden Jahre vor und berechnet auf dieser Grundlage die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung benötigt wird.

Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, Eigentümer sollten immer auf die Qualität des angebotenen Energieausweises bzw. der Beratung des Ausweis-Ausstellers achten.
Empfohlen wird, dass auch bei einem Verbrauchsausweis eine Vor-Ort-Begehung durchgeführt wird. So kann der Aussteller die Plausibilität der Verbrauchsdaten besser prüfen und konkrete, gebäudespezifische Modernisierungsempfehlungen geben.

Die Modernisierungsempfehlungen stellen wirkliche "Empfehlungen" dar, d. h. die hier vom Fachmann empfohlenen Maßnahmen verpflichten die Gebäude-Eigentümer nicht dazu, diese Maßnahmen auch durchzuführen.

Brauchen auch Sie demnächst einen Energieausweis ?

Sprechen Sie uns einfach an - Unser Energieberater wird Sie gerne weitergehend informieren und für Ihr Gebäude den entsprechenden Energieausweis ausstellen.